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Wetten? Du hast sicherlich auch Ausgaben für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker im Haus und Garten!

Fast jeder Steuerzahler nimmt in seinem Privathaushalt die Dienste eines Unternehmens in Anspruch oder leistet sich eine angestellte Haushaltshilfe. Oft sind diese Kosten in den Nebenkosten einer Mietwohnung oder im Hausgeld für eine Eigentumswohnung enthalten. Der Staat beteiligt sich an diesen Kosten mit bestimmten Steuerabzugsbeträgen! Dieses Steuerbonbon solltest du auf jeden Fall nutzen.

In diesem Beitrag erfährst du,

  • welche Steuerabzugsbeträge du für welche Arbeiten bekommen kannst,
  • welche Regeln bei 450 €-Hilfen und sozialversicherungspflichtigen Angestellten gelten,
  • was du beachten musst, damit du die Förderung für Handwerkerleistungen und Dienste sonstiger Unternehmen nicht aus formalen Gründen verlierst,
  • was gilt, wenn du Mieter, Wohnungseigentümer oder Heimbewohner bist, und
  • wie du die Steuerabzugsbeträge optimieren kannst.

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen und Höhe der steuerlichen Förderung

1.1 So hoch sind die Steuerermäßigungen

1.2 Umfang der begünstigten Aufwendungen

1.2.1 Haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen

1.2.2 Nur für Arbeitskosten gibt es den Steuerbonus

1.2.3 Keine steuerliche Doppelberücksichtigung

1.2.4 Maßnahmen der öffentlichen Hand können begünstigt sein

1.2.5 Versicherungsleistungen und Schadenersatz müssen Sie anrechnen

1.3 Wer kann die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen?

1.4 Wann gibt es die Steuerermäßigung?

1.4.1 Grundsätzlich im Jahr der Zahlung

1.4.2 Steuern sparen bereits während des Jahres

2. Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

2.1 Erforderliche Nachweise

2.2 Keine Barzahlung

2.3 Tätigkeit im Haushalt

2.3.1 Zentrale Voraussetzung für den Steuerbonus

2.3.2 Was als Haushalt gilt

2.3.3 »Im« Haushalt erbrachte Leistungen

2.3.4 Die räumlich-funktionale Auslegung des Begriffs »im Haushalt«

2.3.5 Umzug und vorübergehender Leerstand

2.3.6 Entsorgungsleistungen

3. Handwerkerleistungen

3.1 Voraussetzungen für den Handwerker-Steuerbonus

3.2 Welche Leistungen begünstigt sind

3.3 Mess-, Kontroll- und Gutachtertätigkeiten

3.4 Neubaumaßnahmen sind nicht begünstigt

3.5 Keinen Steuerbonus für öffentlich geförderte Maßnahmen

4. Haushaltsnahe Hilfen

4.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen

4.1.1 Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind begünstigt

4.1.2 Was nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt

4.1.3 Au-pair-Kraft

4.2 Pflege- und Betreuungsleistungen

4.3 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt

4.3.1 Begünstigt sind »haushaltsnahe« Beschäftigungsverhältnisse

4.3.2 Als Arbeitgeber haben Sie umfangreiche Pflichten

4.3.3 Diese Aufwendungen sind begünstigt

5. Minijob im Privathaushalt

5.1 Was ist ein Minijob im Privathaushalt?

5.2 Haushaltsscheck erleichtert Ihre Pflichten als Arbeitgeber

5.3 Welche Aufwendungen begünstigt sind

6. Die Höchstbeträge gelten haushaltsbezogen

6.1 Ganzjährig gemeinsamer Haushalt

6.1.1 Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner

6.1.2 Alleinstehende mit gemeinsamem Haushalt

6.2 Gemeinsamer Haushalt besteht nicht das ganze Jahr

7. Andere Steuerregeln haben Vorrang

7.1 Werbungskosten oder Betriebsausgaben

7.2 Sonderausgaben

7.3 Außergewöhnliche Belastungen

7.3.1 Welche Aufwendungen betroffen sein können

7.3.2 Besonderheiten bei Pflegekosten

8. Mieter, Wohnungseigentümer und Heimbewohner

8.1 Mieter und Wohnungseigentümer

8.1.1 Erforderliche Nachweise

8.1.2 In welchem Jahr die Aufwendungen berücksichtigt werden

8.1.3 Was bei einer Dienst- oder Werkswohnung gilt

8.2 Heimbewohner

8.2.1 Mit eigenem Haushalt im Heim

8.2.2 Ohne eigenen Haushalt im Heim

8.2.3 Abzug von Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

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