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Das Berliner Testament und seine Alternativen

Ihr wollt oft ein gemeinsames Testament verfassen, weil ihr mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden seid. Aber jeder Erbfall ist anders. In vielen Fällen müssen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden. Wir zeigen euch anhand konkreter Beispiele die Rechtslage auf und weisen auf Fallstricke und Risiken hin, um euch vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen.

Regelmäßig gemeinsames Testament verfassen

Ihr habt regelmäßig Interesse daran, ein gemeinsames Testament zu verfassen, weil ihr mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden seid. Denn ohne ein gemeinsames Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Habt ihr Kinder, vielleicht auch aus erster oder zweiter Ehe, könnten die Pflichtteile der Kinder die wirtschaftlich sichere Situation des überlebenden Ehepartners (einer der beiden Partner einer Ehe) gefährden. Wird jedoch ein solches gemeinsames Testament erstellt, spricht der Gesetzgeber vom sogenannten »Ehegattentestament«.

Beliebt: Das Berliner Testament

Nach dem Tod eines Partners soll oft der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich versorgt werden und das Erbe vollständig bekommen. Nach dieser als »Berliner Testament« bekannten Variante der Erbfolge erbt der länger lebende Ehepartner erst einmal alles. Erst nach dem Tod des Alleinerben erben die Kinder (sog. Schlusserben) der Eheleute.

Sicherheit durch »wechselbezügliche« Verfügungen im Ehegattentestament

Werden im gemeinsamen Testament noch dazu gemeinsame Verfügungen getroffen, entstehen »Bindungswirkungen« für beide Parteien. Das bedeutet, einseitige Änderungen am Testament sind für einen Ehepartner alleine nicht mehr möglich. Nur gemeinsam. Dies verschafft euch beiden die Sicherheit, dass sogar über euren Tod hinaus der überlebende Ehepartner (der Nacherbe) keine Änderungen mehr am Ehegattentestament vornehmen kann und z.B. die gemeinsam getroffene Erbfolge eingehalten wird.

Kein festes Muster für ein gemeinsames Ehegattentestament

Jeder Erbfall ist anders. So müssen in vielen Fällen individuelle Besonderheiten im Ehegattentestament berücksichtigt werden, sei es, dass neben der Erbeinsetzung weitere Zuwendungen erfolgen oder den Erben bestimmte Verpflichtungen auferlegt werden sollen, der eingesetzte Erbe verschuldet oder pflegebedürftig ist oder komplizierte Familienverhältnisse wie beispielsweise in einer Patchwork-Familie bestehen.

Ratgeber für die Errichtung eures Testaments

Der Ratgeber will euch bei der Errichtung eures Testaments helfen. Ihr könnt euch mit den wichtigsten erbrechtlichen Regeln und Grundsätzen vertraut machen und werdet so in die Lage versetzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ihr erhaltet einen Überblick über die vorweggenommene und die gesetzliche Erbfolge, die als Alternativen für die Vermögensübertragung zur Verfügung stehen. Es werden die Grenzen der testamentarischen Gestaltungsfreiheit und die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragung aufgezeigt. Ihr erfahrt, welchen formellen Anforderungen euer Testament entsprechen muss und welche erbrechtlichen Instrumente euch zur Verfügung stehen, um euren »letzten Willen« zu verwirklichen. Für typische Familien- und Vermögensverhältnisse werden gängige Lösungen aufgezeigt, bewertet und Gestaltungsmodelle in Form von umfassenden Testamentsmustern vorgestellt. Anhand konkreter Beispiele wird die häufig komplizierte Rechtslage verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, um euch vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen zu schützen.

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